Was ist der Energieausweis für Gebäude?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Hauses für Heizung und Warmwasserbereitung sowie über die energetische Qualität der Gebäudehülle. Damit wird es möglich, verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs miteinander zu vergleichen. Kauf- und Mietinteressenten erhalten so die nötigen Informationen, um sich bewusst für ein Objekt mit niedrigen Betriebskosten und geringer Umweltbelastung zu entscheiden.
Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Mieter oder Käufer einer Immobilie?
Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Betriebskosten haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.
Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Eigentümer einer Immobilie?
Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Bereits seit einigen Jahren muss für jeden Neubau ein Energieausweis erstellt werden. Die neue Energieeinsparverordnung sieht vor, dass auch Interessenten, die eine Wohnung oder ein Gebäude mieten oder kaufen wollen, ein gültiger Energieausweis vorzulegen ist.
Natürlich muss deshalb nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und können - wenn das Gebäude nicht verändert wird - jeweils so lange verwendet werden.
Bekomme ich als Kauf- oder Mietinteressent den Energieausweis ausgehändigt?
Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressenten können verlangen, dass ihnen - zum Beispiel während einer Besichtigung des Objekts - ein Energieausweis vorgelegt wird. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, eine Kopie ausgehändigt zu bekommen.
Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude?
Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz am Immobilienmarkt.
Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
In Deutschland wird der Energieausweis für bestehende Gebäude beginnend mit dem 1. Juli 2008 eingeführt. Dieses Datum gilt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 erforderlich, für alle Nichtwohngebäude ab dem 1. Juli 2009.
Für welche Arten von Gebäuden ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis ist im Grundsatz für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude oder Fabrikhallen. Ausnahmen gibt es u.a. für Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Stallungen, Gewächshäuser sowie für Ferienhäuser, die höchstens vier Monate im Jahr genutzt werden.
Kann ich den Energieausweis über die E.ON edis Vertrieb GmbH erhalten?
Ja. Wir vermitteln Ihre Anfrage an qualifizierte Marktpartner, die mit uns kooperieren. Über ein Online-Formular können Sie ein Angebot für Ihren Energieausweis anfordern.
Welche Arten des Energieausweises gibt es?
Man unterscheidet zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Wir empfehlen die Ausstellung eines Bedarfsausweises. Dieser ist zwar zunächst teurer als der Verbrauchsausweis, weil die Datenaufnahme umfangreicher als bei dem Verbrauchsausweis ist. Sie erhalten dafür eine energetische Bewertung des Gebäudes, die unabhängig von der Nutzung ist. Darüber hinaus werden die eingesparten Energiemengen beziffert, die bei der Durchführung der Modernisierungsempfehlungen entstehen. Bei dem Energiebedarfsausweis erhalten Sie solide, individuelle Informationen über Ihr Gebäude, die Sie auch als Grundlage für die Planung von Modernisierungsarbeiten heranziehen können.
Für welche Gebäude darf ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?
Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart.
Für welche Gebäude darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?
Verbrauchsorientierte Energieausweise sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, im Wesentlichen gilt:
In allen Fällen müssen aber die Verbrauchsdaten für mindestens drei zurückliegende Jahre bekannt und anhand von Heizkostenabrechnungen, Rechnungen von Energielieferanten o.ä. nachweisbar sein.
Was kostet der Energieausweis und wer trägt die Kosten?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht keinerlei Vorgaben in Bezug auf die Kosten, die für die Ausstellung von Energieausweisen anfallen. Der Preis ist zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln. Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes zu tragen.
Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.
Muss ich die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen umsetzten?
Dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information und hat keine weiterreichende Wirkung. Trotzdem sollten Sie die Renovierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere wenn Ihrem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird, können Sie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen die Umwelt und Ihren Geldbeutel spürbar entlasten.
Behalten bereits ausgestellte Energieausweise vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit?
Wenn Ihr Gebäude in den letzten zehn Jahren errichtet wurde, liegt Ihnen ein Neubau-Energieausweis nach der bisherigen Fassung der Energieeinsparverordnung 2002 oder aber ein Wärmebedarfsnachweis nach der Wärmeschutzverordnung 1995 vor. Beide Dokumente gelten 10 Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum weiter.
Auch behalten Energieausweise, die vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude auf Basis der bestehenden Energieeinsparverordnung 2002 erstellt wurden, 10 Jahre lang ihre Gültigkeit.